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Im Besitz eines Grundstücks oder Immobilie zu sein, ist sehr vorteilhaft. Den exakten Wert des Eigentums zu kennen und grundlegend darstellen sowie argumentieren zu können, ist bei Preisverhandlungen unabdingbar. Genau darum geht es beim Thema Wertermittlung. Eine realistische Immobilienbewertung führt in Verbindung mit einem professionellen Verkaufskonzept zu einer schnelleren erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie.

WERTERMITTLUNG

 

Die Grundlage für einen angemessenen Verkaufserfolg

 

Für IWF Immobilien ist es daher bedeutend, hierfür Fakten zu schaffen. Aufgrund unserer Erfahrung und Fachkenntnis können wir Ihnen nach den ersten Eindrücken und Einsicht in die Unterlagen bereits einen Orientierungspreis nennen. Präziser wird die Einwertung Ihrer Immobilie allerdings mit einer professionellen Standortanalyse, die wir für Sie übrigens ohne Honorierung durchführen.

 

So geht IWF Immobilien bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie vor.

 

Eine Standortanalyse hilft uns via standardisierte Checkliste alle wichtigen Daten zu Ihrem Eigentum zusammenzutragen. Gut 20 Bewertungskriterien, wozu zum Beispiel Marktberichte, Mietspiegel, Bodenrichtwerte und Kaufpreisstatistiken zählen, werden von uns im Detail geprüft und durchleuchtet. Ebenso die Beschaffung und Sichtung von Dokumenten, wie zum Beispiel dem Grundbuchauszug, ist für uns unerlässlich, um mögliche Rechte und Belastungen in die Wertermittlung mit einfließen zu lassen.

 

Wir schaffen damit die Transparenz für die realistische Zusammensetzung des Immobilienwertes und die entscheidenden Grundlagen und Argumente für spätere Preisverhandlung mit potenziellen Käufern. Außerdem werden Ihre Preisvorstellungen berücksichtigt. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen zusammen und erläutern Ihnen unsere Ergebnisse und Einschätzungen bezüglich der zeitnahen Vermarktungschancen Ihrer Immobilie und den möglichen Zielgruppen.

 

Wann wird eine Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch erforderlich?

 

In den meisten Fällen reicht die voran beschriebene Marktwertermittlung absolut aus, um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Veräußerung der Immobilie zu erhalten. Bei Rechtsangelegenheiten wird in der Regel jedoch eine Verkehrswertermittlung (ImmoWertV) nach § 194 Baugesetzbuch erforderlich. Diese ist stets kostenpflichtig und gilt als offizielle Einschätzung des Verkehrswerts zum Beispiel zur Vorlage bei:

 

  • Erbschaften (für gerechte Erbaufteilungen)

  • Finanz- und Steuerbehörden bei Erbschaften und Schenkungen

  • Ehescheidungen (zur gerechten Vermögensaufteilung / Zugewinn)

  • Gericht (z. B. um die Wirtschaftlichkeit von Vormundschaften zu belegen)

  • Banken zur Beleihung

  • eigenen Vermögensbewertung

  • Rechten und Belastungen (zur Trennung oder Begründung von Rechten und Belastungen)

  • Versicherungen

  • komplexen Vermögensumschreibungen/-übergängen

  • Schiedsgutachten

 

 

Möchten Sie den Marktwert Ihrer Immobilie von uns kostenfrei ermitteln lassen oder

benötigen Sie eine Verkehrswertermittlung (ImmoWertV) nach § 194 Baugesetzbuch?

 

 

Dann kontaktieren IWF Immobilien am besten ganz unkompliziert.

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